Ratgeber 17.02.2021

Die neue BEG 2021: Jetzt können Sie noch attraktivere Förderungen für Ihr Neubau-Vorhaben erhalten.

Wer jetzt die passende Förderung beantragt, kann bares Geld sparen. Wir erklären Ihnen, wie Sie es richtig machen.

Neue attraktive Fördermittel kurz erklärt

Ziel der BEG 2021: Die Regierung möchte Anreize für Investitionen in energieeffiziente und erneuerbare Energien schaffen. Das möchte sie mit einer  Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beantragung der Fördermittel erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist keine neue Behörde. Die Durchführung obliegt weiterhin der KfW und der BAFA.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterteilt sich in 3 Bereich:

 

BEG WG (Wohngebäude)

BEG NWG (Nichtwohngebäude)

BEG EM (Einzelmaßnahmen)

 

Wir konzentrieren uns hier ausschließlich auf das BEG WG, im Sinne der Neubau-Förderung.

Diese startet ab dem 01.07.2021. Wir, die Neubau-Lotsen, sind bereits seit einigen Wochen in intensiven Gesprächen mit der KfW, dem BAFA, Bauunternehmen und unseren Bankpartnern, um Ihnen einen umfangreichen Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Dabei prüfen wir ob es sinnvoll ist, auf die neue Förderung zu warten und welche Vorteile Sie durch die Förderkredite, aber auch die Zuschussvariante, erhalten können.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die bisherigen Maßnahmen, sowie die Neuerungen ab dem 01.07.2021. Ab diesem Zeitpunkt werden die neuen „Erneuerbare-Energie-Klassen“ eingeführt, die mit einem „Erneuerbaren-Energie-Bonus“ oder einem „Nachhaltigkeits-Bonus“ einhergehen.

 

Die Förderdarlehen der KfW können maximal mit einer Zinsbindung von 10 Jahren beantragt werden, im Anschluss daran erhalten Sie ein Prolongationsangebot zu den dann gültigen Konditionen. Die Laufzeiten liegen zwischen 4 und 30 Jahren. Der Zinssatz liegt derzeit zwischen 0,75 % und 0,95 % effektiv p.a. Die tagesaktuellen Konditionen können Sie über die Seite der KfW einsehen. Lassen Sie sich durch Ihren CIOS. Neubau-Lotsen Ihr persönliches Förderdarlehen berechnen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Ab dem 01.07.2021 fördert das BAFA alle einzelnen energetischen Maßnahmen beim Neubau durch die BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Wir haben bereits mit unseren Bankpartnern Gespräche geführt, wie wir den Zuschuss sinnvoll in Ihre Finanzierung einbauen können und somit Ihre Finanzierungsstrategie optimieren können.

Lassen Sie sich dazu gern von unseren Neubau-Lotsen beraten.

Achtung! Änderung in der Antragstellung.

Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Begleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung.

Bisher galt: Die Zusage für die Förderung musste vor Kaufvertragsabschluss bzw. mit Beginn der Bauarbeiten vorliegen. Ab dem 01.07.2021 muss der Antrag vor Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages mit einem Bauunternehmen oder Kaufvertrages gestellt werden. Ein Grundstückskaufvertrag zählt nicht unter diese Regelung. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. D.h. die Vertragsmodalitäten Ihres Baupartners müssen genau geprüft werden. Für mehr Informationen sprechen Sie uns bitte einfach an!

Aufgrund der umfangreichen Änderungen und Neuerungen, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit sich bringt, lohnt es sich die Fördermöglichkeiten individuell für Ihre persönliche Situation zu bewerten und zu betrachten. Welche Förderung für Sie die Richtige ist, ist abhängig vom zeitlichen Ablauf Ihrer Neubauplanung, den Kosten für die zusätzliche Technik, Ihren persönlichen Wünschen und Zielen an die Finanzierung sowie Ihrer Bonität u.a. dem Einsatz von Eigenkapital.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Maßnahme für Sie, in Ihrer persönlichen Situation, am sinnvollsten ist. Dann legen wir gemeinsam Ihren individuellen Fahrplan für Ihr Neubauvorhaben fest und achten auf die Neuerungen bei der Antragstellung, damit hier keine Fehler unterlaufen und Sie im schlimmsten Fall Ihren Förderanspruch verlieren.

Sprechen Sie uns einfach an.

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