Ratgeber 15.12.2021
Bundesregierung streicht KfW-55 Förderung
Seit dem 01.07.2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Diese beinhaltet, insbesondere im Hausbaubereich, die Förderung von Neubauten mit KfW-55, KfW-40 sowie KfW-40+ Standard mit attraktiven Darlehen oder Tilgungszuschussmodellen.
Die Bundesregierung stellt die KfW-55 Förderung zum 31.01.2022 ein.
Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 zusätzliche energetische Maßnahmen für den Gebäudesektor beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgt die ersatzlose Streichung des KfW-55 Programms für den Neubau. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die im Jahr 2020 entstandene Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudesektor zu schließen. Mit diesen Maßnahmen soll der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemission reduziert werden.
Jetzt Beratung vereinbarenDieser Beschluss beinhaltet unter anderem die bereitgestellten Fördergelder verstärkt in besonders CO2-sparende Investitionen zu leiten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen in den Programmen 261/262 (Wohngebäude Kredit Sanierung, Neubau, Kauf) sowie 461/462 (Wohngebäude Zuschuss Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses) folgende Förderstandards für Neubauvorhaben nicht mehr anzubieten:
- Effizienzhaus/gebäude 55 (KfW 55)
- Effizienzhaus/gebäude 55 Erneuerbare Energien (KfW 55 EE)
- Effizienzhaus/Gebäude 55 Nachhaltigkeit (KfW 55 NH)
Die Streichung betrifft die Kredit- sowie die Zuschussvariante.
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Die Einreichung von Anträgen für KfW-55, KfW-55 EE sowie KfW-55 NH ist noch bis zum 31.01.2022 möglich.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch von der Förderung für Ihr KfW55-Haus profitieren wollen.
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